Informationen für Hersteller

Allgemeine Ziele und Grundlagen für die ErP-Richtlinie

  • Ziel ist eine Harmonisierung der verschiedenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte um Handelshemmnisse abzubauen und Wettbewerbsverzerrung vorzubeugen.
  • Im Interesse der nachhaltigen Entwicklung sollen die Geräte, die gleiche Funktionen bei sehr unterschiedlichen Energieverbrauchszahlen erbringen, laufend einer Minderung ihrer Umweltauswirkungen unterzogen werden.
  • Energieeinsparungen sind die kostengünstigste Art, die Versorgungssicherheit zu erhöhen und die Abhängigkeit von Einfuhren zu verringern.
  • Der Energieverbrauch energiebetriebener Produkte im Bereitschafts- oder ausgeschalteten Zustand sollte grundsätzlich auf das für ihren ordnungsgemäßen Betrieb erforderliche Mindestmaß gesenkt werden.

Gegenstand und Geltungsbereich

  1. Die Richtlinie schafft einen Rahmen für die Festlegung gemeinschaftlicher Ökodesign-Anforderungen für energieverbrauchsrelevante Produkte mit dem Ziel, den freien Verkehr dieser Produkte im Binnenmarkt zu gewährleisten.
  2. Die Richtlinie sieht die Festlegung von Anforderungen vor, die die von den Durchführungsmaßnahmen erfassten Produkte erfüllen müssen, damit sie in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen werden dürfen. Sie trägt zur nachhaltigen Entwicklung bei, indem sie die Energieeffizienz und das Umweltschutzniveau erhöht und zugleich die Sicherheit der Energieversorgung verbessert.
  3. Die Richtlinie gilt nicht für Verkehrsmittel zur Personen- und Güterbeförderung.
  4. Die Richtlinie einschließlich ihrer Durchführungsmaßnahmen gilt unbeschadet der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft für die Abfallbewirtschaftung und für Chemikalien, einschließlich der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft für fluorierte Treibhausgase.

Betroffene Produktgruppen und derzeit durchgeführte vorbereitende Studien

Link: Übersicht der bisherigen finalen Verordnungen

Für folgende Produktgruppen wurden bereits Studien durchgeführt und Durchführungsmaßnahmen ausgearbeitet:



Studie Website der Studie
Heizkessel und Kombi-Heizkessel www.ecoboiler.org
Warmwassereraufbereiter www.ecohotwater.org
Personal Computers www.ecocomputer.org
Bildgebende Geräte www.ecoimaging.org
Fernseher www.ecotelevision.org
Stand-by & Off-Mode Verluste von ErPs www.ecostandby.org
Batterieladegeräte und Netzgeräte www.ecocharger.org
Bürobeleuchtung www.eup4light.net
Öffentliche Straßenbeleuchtung www.eup4light.net
Raumbelüftung und Klimatisierung www.ecoaircon.eu
Elektrische Motoren bis 150kW, Umwälzpumpen & Ventilatoren www.ecomotors.org
Kommerzielle Kühlung www.ecofreezercom.org
Haushaltskühlgeräte www.ecocold-domestic.org
Haushaltsgeschirrspüler und –waschmaschinen www.ecowet-domestic.org
Set-Top Boxen www.ecocomplexstb.org
Haushaltsbeleuchtung www.eup4light.net
Wäschetrockner www.ecodryers.org/


Laufende vorbereitende Studien



Studie Website der Studie
Festbrennstoff-Kleinfeuerungsanlagen www.ecosolidfuel.org
Staubsauger www.ecovacuum.org/
Einzelraumheizung www.ecoheater.org/lot20/
Zentralheizung www.ecoheater.org/lot21/
Haushaltsöfen und kommerzielle Öfen und Mikrowellen www.ecocooking.org/lot22/
Haushaltskochfelder & -griller sowie kommerzielle Geräte www.ecocooking.org/lot23/
Kommerzielle Waschmaschinen, Wäschetrockner und Geschirrspüler www.ecowet-commercial.org/
Kaffeemaschinen www.ecocoffeemachine.org/
Vernetzte Standbyverluste www.ecostandby.org/
Kommerzielle Kühl- und Gefriergeräte www.ecofreezercom.org/
Transformatoren www.ecotransformer.org/
Multimedia-Geräte www.ecomultimedia.org/


Durchführungsmaßnahmen:

Produkte der oben definierten Produktgruppen fallen unter die Rahmenrichtlinie wenn folgende Kriterien erfüllt sind :

  • Verkaufs- und Handelsvolumen mindestens 200.000 Stück pro Jahr.
  • Erhebliche Umweltauswirkung in der Gemeinschaft.
  • Erhebliches Potential für eine Verbesserung seiner Umweltverträglichkeit ohne übermäßig hohe Kosten.

Die Durchführungsmaßnahmen müssen alle nachstehenden Kriterien erfüllen:

  • Es darf aus Sicht des Benutzers keine nennenswerten nachteiligen Auswirkungen auf die Funktionsweise des Produkts geben.
  • Gesundheit, Sicherheit und Umwelt dürfen nicht beeinträchtigt werden.
  • Es darf keine nennenswerten nachteiligen Auswirkungen für die Verbraucher geben, insbesondere hinsichtlich der Erschwinglichkeit und der Lebenszykluskosten des Produkts.
  • Es darf keine nennenswerten nachteiligen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie geben.
  • Eine spezifische Ökodesign-Anforderung darf grundsätzlich nicht dazu führen, dass die Technik eines bestimmten Herstellers von allen anderen Herstellern übernommen werden muss.
  • Sie dürfen den Herstellern keine übermäßige administrative Belastung aufbürden.

Ablauf der Festlegung und Implementierung von Durchführungsmaßnahmen:

  • Vorbereitende Studien die feststellen ob und welche Ecodesign-Anforderungen gestellt werden sollen.
  • Übermittlung des ersten Entwurfs an das Konsultationsforum.
  • Übermittlung des Maßnahmenentwurfs an das Komitee (Auswirkungsabschätzung).
  • Übernahme durch die Kommission (Europäisches Parlament, WTC Verständigung, Übersetzung, schriftliche Prozeduren).

Konsultations-Forum:

Das Konsultationsforum wird durch Vertreter der Mitgliedsländer besetzt (jeweils 1 Vertreter je Land). Das Konsultationsforum dient dazu, Industrie, Handel, Gewerkschaften, Umweltschutzorganisationen, Verbraucherschutzorganisationen sowie Vertreter der Mitgliedsstaaten an einen Tisch zu bringen um gemeinsam an den Durchführungsmaßnahmen zu arbeiten.

Regulierungskomitee:

Die Kommission wird von einem Komitee, in dem die Mitgliedsländer vertreten sind, unterstützt. Der Zeitraum für die Entscheidungen des Komitees ist auf drei Monate festgesetzt. Seine Geschäftsordnung gibt sich das Komitee selbst.

Website der europäischen Kommission zu ErP:

http://ec.europa.eu/enterprise/environment/sip/sip_a2_ecodesign_en.htm

Downloads

  • Text der ErP-Richtlinie
    Der Text der ErP-Richtlinie (deutsch).
  • Methodology Final Report
    Ecodesign Methode die als Basis für die Durchführungsmaßnahmen gelten wird (englisch).
  • Product Cases Report
    Fallstudien zur Anwendung der Ecodesign-Richtlinie (englisch).
  • Project Report
    Bericht zum allgemeinen Projektablauf (englisch).