Was ist die ErP-Richtlinie?

Im Rahmen der ERP-Richtlinie soll eine Ressourcen schonende, energieeffiziente Produktgestaltung durch geeignete politische Instrumente unterstützt werden. Durch die Harmonisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen auf EU-Ebene sollen darüber hinaus Wettbewerbsverzerrungen im EU-Markt vermieden werden.

Die Rahmenrichtlinie schaft dabei die Grundlage für produktspezifische Durchführungsmaßnahmen. Sie legt fest, welche Produktgruppen betroffen sein können und welche Rahmenbedingungen für die Definition von Maßnahmen gelten.

Energieverbrauchsrelevante Produkte die folgende Kriterien erfüllen, sind – mit Ausnahme des Bereiches Mobilität – grundsätzlich von der Richtlinie betroffen, d.h. für die entsprechenden Produktgruppen können spezifische Verordnungen ausgearbeitet werden:

  • Jährliches Verkaufsvolumen in der EU von mindesten 200.000 Stück.
  • Erhebliche Umweltauswirkungen des jeweiligen Produkts gemäß den im Beschluss Nr.1600/2002/EG festgelegten strategischen Prioritäten der Gemeinschaft.
  • Erhebliches Potential für eine Verbesserung der Umweltverträglichkeit zu vertretbaren kosten.

Für folgende Produktgruppen wurden bereits vorbereitende Studien durchgeführt oder Maßnahmenentwürfe und EU-Verordnungen veröffentlicht:



Produktgruppen Neue Studien Maßnahmenentwürfe EU-Verordnung
Heizkessel und Kombi-Heizkessel   Download  
Warmwasseraufbereiter   Download  
Personal Computer & Monitore   Computer
Monitore
 
Bildgebende Geräte   Download  
Fernseher     Download
Stand-by & Off-Mode Verluste von ErPs     Download
Batterieladegeräte und Netzgeräte     Download
Bürobeleuchtung     Download
Öffentliche Straßenbeleuchtung     Download
Raumbelüftung und Klimatisierung   Download  
Elektrische Motoren bis 150kW, Wasserpumpen
Umwälzpumpen und Ventilatoren
Studie Ventilatoren
Studie Wasserpumpen
Elektromotoren
Umwälzpumpen
 
Kommerzielle Kühlung Download    
Haushaltskühl- und Gefriergeräte     Download
Haushaltsgeschirrspüler und –waschmaschinen   Download  
Einfache Set-Top Boxen     Download
Haushaltsbeleuchtung     Download
Wäschetrockner Download    
Komplexe Settop-Boxen   Download  


Die EU-Länder sind über ein Konsultationsforum und einen Regulierungsausschuss in den Prozess der Maßnahmenfestlegung eingebunden. Sie tragen auch die Verantwortung für die spätere Umsetzung, die Einhaltung und die Erfolgskontrolle dieser Maßnahmen. In Österreich liegt die Zuständigkeit zur Erlassung von rechtlichen Umsetzungsregelungen, je nach Produktgruppe beim Bund oder den Ländern.

Website der europäischen Kommission zu ErP:

http://ec.europa.eu/enterprise/environment/sip/sip_a2_ecodesign_en.htm